Nachteilsausgleich
Manche Schülerinnen können durch eine spezifische Beeinträchtigung nicht die Leistung erbringen, die eigentlich ihrer Begabung entspricht. Diese Schülerinnen haben ein Recht darauf, dass ihre Benachteiligung durch die Schule mit entsprechenden Maßnahmen ausgeglichen wird. Durch einen Nachteilsausgleich sollen diese Schüler*innen in die Lage versetzt werden, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen.
Falls das auf Sie zutrifft oder Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben, lesen Sie sich das beigefügte Formular durch und senden es ausgefüllt an
Das BWV unterstützt Sie gerne!